1. Juni 2019 anzeigio

anzeigio – Anzeigen mit intelligenten Optionen

„anzeigio – Anzeigen mit intelligenten Operationen“ ist ein neues Medien-Konzept, um allen digitalen Angeboten und Diensten und allen eCommerce- und Interaktionsprozessen in einer SmartCity zur öffentlichen Sichtbarkeit zu verhelfen und zugleich „Open Access“ zu garantieren.

anzeigio ist (z.Zt.) keine eigene Technologie, sondern ein „digitaler, logischer und transaktionsökonomischer Layer“, der nur für Pressemedien und Informations-Medien mit kommunaler Garantenstellung zugänglich ist.

anzeigio bildet die „digitale Ausgabe einer kommunalen SmartCity-Charta“, die in allen Transaktionsbedingungen (Terms of Trade & Transaction) kommunal gestaltbar und verhandelbar ist (Beiräte-Modell).

Jede Smart City kann sich damit eine „kommunale, soziale und marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung“ schaffen, die alle analogen und digitalen Terms of Trade & Transaction im Einzugsgebiet konnektiert.

In Form des „anzeigio – SmartCity-Kodex“ wird die Basis für eine „kommunale Digitalökonomie“ gelegt, kurz „D!ginomy“ genannt. Dieser Begriff aus der japanischen „Society 5.0“-Strategie wird adaptiert, jedoch völlig technologieoffen interpretiert.

Wirtschaftsverfassung und Rechtssystematik

Mit der „Cities Coalition of Digital Rights“ ist eine erste Grundlage für eine „analog-digitale SmartCity-Charta“ geschaffen.

Der anzeigio – SmartCity-Kodex geht darüber hinaus. Denn die operative digitale Umsetzung von analoger Wirtschaftsverfassung und analoger Rechtssystematik wird ermöglicht. Zugleich wird die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten, die zu jedem Angebot offenen, inklusiven Zugang und Zwei-Sinne-Prinzip in der Benutzerschnittstelle vorschreibt.

Der anzeigio – SmartCity-Kodex ist rechtssystematisch der Entwurf für kommunale „digitale Satzung“, die Open Access, Open Data, Open Source und „Transaktionskosten-Minima“, „Transaktionskosten-Optima“ sowie Freiheitsgrade für die Citizens beschreibt und definiert.

Rechtssystematisch werden die analogen Regeln des internationalen UN-Völkerrechts, Grundlagen der EU-Verträge, Länderverfassung und Wirtschaftsordnung „digital nachgebildet“ oder „inkludiert“ und in digitalen Regelbausteinen weiterentwickelt.

Jede Kommune und jede SmartCity mit ihren konnektierten SmartRegions (weltweit) können damit ihr „syntegratives Optimum“ ihrer Kommunal- und Volkswirtschaft planen und flexibeln gestalten. Bürgerrechte, Stadtfreiheit, individuelle Entfaltungsfreiheit, freier Marktzugang sowie privatwirtschaftliche und lokale Wertschöpfung und Pressefreiheit können so kommunal geregelt und dem technischen Fortschritt angepasst werden.

Die „analog-digitale Smart-City-Charta“ wird als Vorschlag für eine freiwillige kommunale Selbstregulierung entwickelt. Über Presse- und Mediensystem wird zugleich eine Geschäftsgrundlage für „digitalwirtschaftliche Synergien“, Transaktionskosten-Minima und syntegrative Nutzenmaximierung für Kommune, Digital-Citizenship und Gemeinwohlnutzen geschaffen.

Die „analog-digitale Smart-City-Charta“ ist ein sozial-marktwirtschaftliches Framework, das in allen kommunal erreichbaren Freiheitsgraden individuelle, betriebswirtschaftliche, kommunalwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Optima der analog-digitalen Arbeitsteilungen beschreibt. Alle internen und externen Kosten und Gemeinkosten können erfasst und in der „D!ginomy“ abgebildet und mit Zugangs- und Transaktionskosten verrechnet werden.

Auch Vorschläge zur „Internalisierung“ von bisher externen sozialen Kosten sind wählbar, die in SmartCity-Gemeinkosten-Konten und Transaktionkostenumlagen übertragen werden.

anzeigio – SmartCity-Kodex und Regelwerk der kommunalen „D!ginomy“

Architektur, Open-Access-Regeln und Software, Open Source und Konnektierungsregeln, Design und Frameworks und werden im kommunalen „anzeigio – SmartCity-Kodex“ dokumentiert, der zunächst für Lizenzpartner und SmartCity-Partner und Marketing-Partner in Berlin-Brandenburg zugänglich ist.

Für interessierte Kommunen und Pressemedien, die einen eigenen „anzeigio – SmartCity-Kodex“ aufbauen wollen, wird jeweils eine „Lokalisierung“ erforderlich, die Grundlagenermittlung, Konnektierungskatalog, Transaktionsplan und Syntegrationsplanung enthalten. Die Lokalisierung ist ein Beratungsprojekt, das je nach Größe des Einzugsgebietes in 3-12 Monaten bis zur vollständigen Implementierung geführt werden kann.

Informationen und Projekt-Anfragen:

akkreditierung@anzeigio.de

Angebotsanfrage kostenlos – Briefing & Angebot: 120 € Schutzgebühr zuzüglich MWST.

SmartCity-Partner in Berlin-Brandenburg bekommen die Schutzgebühr bei Vertragsabschluß angerechnet.